eLastenrad Förderung – bis zu 2500€ sparen!

Lastenrad fördern lassen

Dass eLastenräder einen großen Boom erleben ist kein Geheimniss mehr! So vielseitig, praktisch und flexibel – da wird auch das Auto gerne stehen gelassen. Ob als reiner Lastenesel oder Familienmitglied mit Allrounder-Qualitäten.

Obwohl das eLastenrad durchaus auch ein Auto ersetzen kann und dann im direkten Vergleich sicherlich preiswerter abschneidet, ist der Anschaffungspreis für viele trotzdem ein größerer Punkt in den Überlegungen.

Hier kann eine Förderung eine echte Erleichterung und Entscheidungshilfe sein. Gerade vor dem Hintergrund des Umweltschutzes und des entzerren von Verkehrsproblemen wird das eLastenrad oftmals regional gefördert.

Hier lohnt sich ein regelmäßiges informieren bei der örtlichen Gemeinde oder bei uns im PedalGlück. Dabei erfährt man nicht nur wo es Förderungen gibt, sondern auch welche Bedingungen daran geknüpft werden.

Förderungen für Privatpersonen

Für Privatpersonen greifen vor allem regionale Förderungen der Gemeinde des Heimatorts. Hier ein paar Beispiele in der Region:

  • Dießen am Ammersee: 25% vom Neupreis / bis 1000 € – Leider aktuell nicht mehr!
  • Landsberg am Lech: 25% vom Neupreis / bis 800 € – Leider aktuell nicht mehr!
  • Weilheim i.OB.: 500 € pauschal – Leider aktuell nicht mehr!
  • Fürstenfeldbruck: 25% / bis 1000 € – Leider aktuell nicht mehr!

Förderungen für Selbstständige, Freiberufler, Firmen, Kommunen

Für Käufer mit gewerblichem Hintergrund gelten die oben genannten Förderungen meist nicht. Dafür gibt es von der BAFA ein Förderprogramm das am 1.10.2024 wieder neu aufgelegt wurde. Es bietet 25% Förderung vom Neupreis bis maximal 3500 € Zuschuss. Hier darf allerdings kein Kindersitz o.ä. verbaut sein. Außerdem muss die Zuladung mindestens 170 kg betragen und die Gepäckträger fest mit dem Rad verbunden sein. Aber auch hier gibt es natürlich Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Link Zum Förderprogamm

 

Fallstricke bei der Förderung

Eigentlich ist die Beantragung der Förderung i.d.R. relativ einfach. Allerdings muss das Kleingedruckte genau gelesen werden. Denn hier stehen oft genaue Bedingungen, die oft stark variieren. So ist z.B. eine Bauform des eLastenrades, eine mindest-Zuladung oder andere Anforderungen vorgeschrieben.

Außerdem ist die Vorgehensweise meißt entscheidend. Denn schon eine falsche Reihenfolge – z.B. Bestellen vor dem einreichen des Antrags – führt oft schon zum erlischen der Fördermöglichkeit. Hier bitte genau lesen und mit uns und der Behörde absprechen.

Gut informiert gelingt die eLastenrad Förderung und entlastet den Geldbeutel sprübar!